der semco Service Management Consulting GmbH (nachfolgend „GmbH") für das Angebot FilialTec Solutions.
Verträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bedingungen des Kunden werden nur mit schriftlicher Anerkennung durch die GmbH Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten für alle Werk-, Kauf-, Miet- und Dienstverträge.
Ein Widerspruch gegen diese AGB hat unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich zu erfolgen. Die Übersendung von Kundenbedingungen oder Schweigen gilt nicht als Widerspruch. Stehen Kundenbedingungen im Widerspruch zu diesen AGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; die Wirksamkeit des Vertrags bleibt unberührt.
Angebote der GmbH sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung der GmbH zustande. Der Kunde ist an seine Angebote zwei Wochen ab Zugang gebunden. Die Annahme von Leistungen der GmbH gilt als Anerkennung dieser AGB.
Es gelten die Preise gemäß Preisliste der GmbH zuzüglich Umsatzsteuer sowie ggf. Verpackung, Transport, Reise, Versicherung und Zoll. Rechnungen sind sofort netto fällig. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Einzelvereinbarung bzw. der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Kosten für Änderungen des Leistungsumfangs oder vom Kunden verursachte Verzögerungen werden zu den üblichen Sätzen der GmbH berechnet. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten kann die GmbH die Preise nach schriftlicher Ankündigung anheben; dem Kunden steht dann innerhalb eines Monats ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu.
Die Gefahr geht ab Lager der GmbH auf Rechnung des Kunden über. Die Transportgefahr geht mit Versandbereitschaft über, auch wenn die GmbH eigene Fahrzeuge einsetzt. Der Kunde trägt für die Versicherung Sorge, sofern die GmbH keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen erhält. Bei Werkleistungen (insbesondere individueller Software) geht die Gefahr mit der Abnahme oder mit Beginn der betrieblichen Nutzung durch den Kunden über.
Der Kunde hat gelieferte Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen; offensichtliche Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer schriftlich zu vermerken. Eine nicht rechtzeitige Anzeige schließt Gewährleistungsansprüche aus, es sei denn, die GmbH hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Bei Software können technische Fehler nicht ausgeschlossen werden; unerhebliche Beeinträchtigungen werden nach Wahl der GmbH durch aktualisierte Versionen oder Umgehungshinweise behoben. Der Kunde hat zunächst Nacherfüllung zu verlangen; schlägt diese zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Abnahme/Übergabe. Herstellergarantien bleiben unberührt. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gebrauchte Waren werden von Unternehmern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (außer bei Arglist) wie besichtigt gekauft.
Erfordern vom Kunden verursachte Mängel eine Reparatur, trägt der Kunde die Kosten nach den jeweiligen Sätzen. Die GmbH darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Bei fester Mietdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart; außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Ansprüche sind auf Schäden begrenzt, die von der Haftpflichtversicherung der GmbH gedeckt sind; die GmbH tritt insoweit ihre Versicherungsansprüche an den Kunden ab. Im Übrigen haftet die GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgenommen bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung ist auf den tatsächlichen Schaden begrenzt und in der Höhe auf das Dreifache des Vertragswerts, bei Dauerschuldverhältnissen auf eine Jahresvergütung beschränkt. Für Datenverlust haftet die GmbH nicht; der Kunde hat für eigene Datensicherungen zu sorgen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Organe der GmbH.
Bei Softwareleistungen hat der Kunde vor Arbeitsbeginn ein vollständiges, detailliertes und widerspruchsfreies Pflichtenheft mit allen benötigten Funktionen bereitzustellen. Stellt der Kunde kein Pflichtenheft zur Verfügung, kann die GmbH ein solches erstellen oder anpassen. Die Leistungspflicht der GmbH erstreckt sich nur auf die spezifizierten Anforderungen.
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt sowie Hindernisse (Materialmangel, Arbeitskampf, Transportstörungen, behördliche Anordnungen) stellen keinen Verzug der GmbH dar. Die GmbH gerät erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden mit einer Nachfrist von mindestens drei Wochen in Verzug. Vom Kunden verursachte Terminverschiebungen sind vom Kunden zu tragen.
Die GmbH verarbeitet Kundendaten als Auftragsverarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung des Kunden; die Einhaltung der Rechte betroffener Personen bleibt in der Verantwortung des Kunden. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
Gelieferte Waren und Software bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der GmbH. Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an von der GmbH entwickelten Programmen, Konzepten, Texten und Designs verbleiben ausschließlich bei der GmbH. Der Kunde erhält an individueller Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Übersteigt der Eigentumsvorbehalt den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, gibt die GmbH auf Verlangen anteilig frei.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im rechtlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Ansbach, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Alle Vereinbarungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform.